Praxisinfo

Liebe Patientinnen und Patienten

 

“Kann ich zu meiner Behandlung gehen?“

  Diese Frage stellen sich viele Patienten.

 

Auch unter den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung bleiben die Physiotherapie-Praxen in Deutschland geöffnet (wie z.B. auch Supermärkte, Tankstellen, Friseure, Apotheken, Optiker und Baumärkte). Auch bei Eintritt der angekündigten Ausgangs-beschränkungen werden Physiotherapiepraxenweiter geöffnet sein.

 

Physiotherapiepraxen bilden einen wichtigen Baustein in der medizinischen Infrastruktur in Deutschland: Eine funktionierende ambulante medizinische Versorgung hilft, die Krankenhäuser zu entlasten. Denn auch in Zeiten von Corona gibt es Verletzungen, Krankheiten und Diagnosen, die eine physiotherapeutische Behandlung erfordern. Daher sind die Physiopraxen in Deutschland für Patienten - wie von den Behörden vorgesehen - aktuell und auf absehbare Zeit - weiterhin geöffnet. 

 

Selbstverständlich gilt dabei erhöhte Aufmerksamkeit der Gesundheit der Patienten und Mitarbeiter: Sollte im Umfeld einer Physiotherapie-praxis, bei Mitarbeitern oder Patienten, ein Corona-Fall auftreten, wird das zuständige Gesundheitsamt informiert, das dann vor Ort entsprechende Maßnahmen veranlasst. Wenn eine Physiotherapie-praxis geöffnet und im regulären Betrieb ist (was aktuell bei den meisten Praxen der Fall ist), ist der Besuch der Praxis und die Wahrnehmung von Physiotherapie unter Beachtung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen daher weiterhin möglich.

Die Physiotherapiepraxen in Deutschland stehen unter ständiger Aufsicht der lokalen Gesundheitsbehörden. 

 

Außerdem wird sehr sensibel darauf geachtet, dass nur Patienten behandelt werden, die gesund sind und keinerlei Erkältungs- oder Grippesymptome zeigen.

 

Sollten Sie zu einer der bekannten Risikogruppen gehören, gelten besondere Hygieneanforderungen.

Aber zur Zeit arbeiten alle Therapeuten mit Mundschutz.

 

Sollten von den Behörden weitere Maßnahmen gefordert werden, so werden diese in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt kurzfristig umgesetzt.

Wir werden auch weiterhin alles tun, um Ihnen eine bestmögliche Therapie bei höchstmöglicher Sicherheit zu bieten und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Bleiben Sie gesund 

Ihr Praxisteam


 

Allgemein 
 

Termine

Sie können uns täglich unter der Telefonnummer 07031/814509 erreichen und Termine vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, das sich unser Anrufbeantworter einschaltet, wenn Sie außerhalb unserer Rezeptionszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden. Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen, wir versuchen Sie umgehend zurückzurufen.

 

Die erste Behandlung

Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Behandlung Ihre Verordnung/Rezept, ein großes Badetuch und Hausschuhe / Schlappen mit, die sie in der Zeit Ihrer Behandlungen bei uns lagern können. Wichtig wären auch Arztbefunde, Röntgenbilder,

MRT-Befund etc.

In der ersten Therapiesitzung erfolgt eine umgehende Befragung und Untersuchung, damit wir uns ein umfassendes Bild Ihrer Problematik machen können.

 

Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindesten

24 Stunden vorher, entweder über eine Email, einen persönlichen Anruf oder eine kurze Info auf unseren Anrufbeantworter, abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die wir nicht anderweitig vergeben können, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

 

Information für Kassenpatienten 

Gültigkeit der ärztlichen Verordnung

Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung nicht mehr als 2 Wochen liegen dürfen, sonst gilt das Rezept für die Krankenkasse als ungültig.

 

Zuzahlung / Rezeptgebühr für alle gesetzlich Versicherten

Wir müssen für jedes Rezept eine Rezeptgebühr von 10€ plus 10% des gesamten Behandlungspreises einnehmen, um ihn dann an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, möchten wir Sie bitten Ihre Befreiungskarte mitzubringen.

 

Behandlungsdauer

Richtet sich nach der Art der Therapie, wobei die Krankenkasse für die meisten Behandlungen eine Behandlungszeit von 15-20 Minuten ansetzt und bezahlt.

 

 

Kosten 

gesetzlich Versicherte finden auf Internetseiten, wie Osteokompass oder krankenkassennetz.de GmbH, ob ihre Kasse anteilig die Osteopathie unterstützt.

 

 

Privatversicherte: Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung unserer Leistungen. Die Höhe dieses Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es sehr große Unterschiede. Basis dafür ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH): Um eine Bemessungsgrundlage für Heilpraktikerleistungen zu bekommen, führte man 1985 eine repräsentative Umfrage in Naturheilpraxen durch und ermittelte so einen therapie- oder leistungsbezogenen Honorarspiegel. Daraus entstand die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die alle Privatversicherer und Beihilfestellen als Abrechnungsgrundlage übernommen haben. Dabei sind natürlich Bandbreiten in den Honorarsätzen entstanden. Diese Schwankung hat im GebüH Niederschlag gefunden als unterer und oberer Erstattungssatz. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung nach dem oberen oder unteren Gebührenrahmen vergütet!

Manche Gesellschaften erstatten zwischen 80 und 95 Prozent unserer Leistungen, andere etwa 50 Prozent oder weniger. Sie werden aber immer als Privatversichte(r) mit einer Teilerstattung rechnen können.

Die meisten unserer Leistungen sind durch Beihilfe und PKVen erstattungsfähig. 

Rechnungsstellung: Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten von uns eine detaillierte Rechnung mit Angabe von Diagnose, Leistungen und Gebührensätzen.