Physiotherapeutin und Osteopathin in Sindelfingen gesucht
Physiotherapeutin und Osteopathin in Sindelfingen gesucht

Unsere Praxis in Sindelfingen

Unsere Praxis wurde 1995 in Sindelfingen gegründet. Seither steht Ihnen ein festes Team von Osteopathinnen, Heilpraktikerinnen und Physiotherapeutinnen, sowie Rezeptions-Mitarbeiterinnen zur Verfügung, um sich um Ihre Bedürfnisse zur Wiedererlangung Ihrer Beweglichkeit zu kümmern.

Die Behandlungsschwerpunkte liegen im Bereich der Osteopathie für Kinder und Erwachsene, sowie der Physiotherapie für alle Altersgruppen.

Wir bieten unseren Patient*innen – von ganz klein bis ganz „groß“ – ein umfangreiches Spektrum unterschiedlichster Therapiemöglichkeiten zur gezielten und effektiven Behandlung vieler Beschwerdebilder an.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Informationen zu
Termin & Behandlung

Sie können uns unter der Telefonnummer 07031 814509 erreichen und Termine vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, dass sich unser Anrufbeantworter einschaltet, wenn Sie außerhalb unserer Rezeptionszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden. Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen, wir versuchen Sie umgehend zurückzurufen.

Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Behandlung Ihre Verordnung/Rezept, ein großes und ein kleines Handtuch mit. Wichtig wären auch Arztbefunde, Röntgenbilder, MRT-Befund etc.

In der ersten Therapiesitzung erfolgt eine umgehende Befragung und Untersuchung, damit wir uns ein umfassendes Bild Ihrer Problematik machen können.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Hierzu reicht es, wenn Sie uns wie folgt kontaktieren:

  • per E-Mail
  • telefonisch über die Rufnummer 07031 814509
  • gegebenenfalls über eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die wir nicht anderweitig vergeben können, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

Gültigkeit der ärztlichen Verordnung

Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung nicht mehr als 2 Wochen liegen dürfen, sonst gilt das Rezept für die Krankenkasse als ungültig.

Wir müssen für jedes Rezept eine Rezeptgebühr von 10 € plus 10 % des gesamten Behandlungspreises einnehmen, um ihn dann an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, möchten wir Sie bitten Ihre Befreiungskarte mitzubringen.

Physiotherapie

Richtet sich nach der Art der Therapie, wobei die Krankenkasse für die meisten Behandlungen eine Behandlungszeit von 15 – 20 Minuten ansetzt und bezahlt.

Osteopathie

Hier liegt die Behandlungszeit bei einer halben Stunde, zum Beispiel bei Säuglingen und Kindern,

bzw. 50 Minuten bis eine Stunde bei Erwachsenen, inklusive Dokumentation.

 

Gesetzlich Versicherte finden auf Internetseiten, wie Osteokompass oder krankenkassennetz.de GmbH, ob ihre Kasse anteilig die Osteopathie unterstützt.

Privatversicherte: Privatversicherte oder beihilfeberechtigte Personen erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung unserer Leistungen. Die Höhe dieses Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es sehr große Unterschiede. Basis dafür ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH): Um eine Bemessungsgrundlage für Heilpraktikerleistungen zu bekommen, führte man 1985 eine repräsentative Umfrage in Naturheilpraxen durch und ermittelte so einen therapie- oder leistungsbezogenen Honorarspiegel. Daraus entstand die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die alle Privatversicherer und Beihilfestellen als Abrechnungsgrundlage übernommen haben. Dabei sind natürlich Bandbreiten in den Honorarsätzen entstanden. Diese Schwankung hat im GebüH Niederschlag gefunden als unterer und oberer Erstattungssatz. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung nach dem oberen oder unteren Gebührenrahmen vergütet!

Manche Gesellschaften erstatten zwischen 80 und 95 Prozent unserer Leistungen, andere etwa 50 Prozent oder weniger. Sie werden aber immer als Privatversichte(r) mit einer Teilerstattung rechnen können.

Die meisten unserer Leistungen sind durch Beihilfe und PKVen erstattungsfähig.

Rechnungsstellung: Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten von uns eine detaillierte Rechnung mit Angabe von Diagnose, Leistungen und Gebührensätzen.